Jedes motorisierte Fahrzeug muss mit mindestens einem Kennzeichen ausgestattet sein. Bei Autos und Lastkraftfahrzeugen sind es immer zwei Kennzeichen, die der Fahrzeughalter anbringen muss. Das Wunschkennzeichen ist begrenzt möglich. Für die Wahl des gewünschten Kennzeichens erheben die Straßenverkehrsämter Gebühren, die sind bundeseinheitlich geregelt.
Fahrzeughalter, die kein Wunschkennzeichen bestellen, erhalten ein automatisiert ausgewähltes Kennzeichen nach dem Zufallsprinzip. Für die Kennzeichen fallen nur die Grundkosten inklusive der Materialkosten an. Die betragen, je nach Bundesland, bis zu 20,00 Euro. Es handelt sich beim Auto immer um zwei Kennzeichen, eines ist an der vorderen, das zweite an der hinteren Stoßstange zu montieren. Wer ein Fahrzeug ohne Kennzeichen führt, der muss während einer polizeilichen Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen.
Viele Fahrzeughalter möchten das Kennzeichen selbst bestimmen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, ob das Wunschkennzeichen noch frei ist, ist die Prüfung im Internet. Online bieten die Behörden die Prüfung im Schnellverfahren an. Zu beachten gilt, dass sowohl das Europazeichen und das Kürzel für die Stadt, den Land- oder Kreis unverändert bleiben. Die sind vom Gesetzgeber festgelegt. Die Auswahl beschränkt sich somit auf die Zwischenziffer und die Zahlen. Wer sich das Kennzeichen selbst aussuchen möchte, der trägt in das verfügbare Feld einen oder zwei Buchstaben ein, die mittig platziert werden und zwei oder drei Zahlen, die am Ende platziert werden.
Der Gesetzgeber erlaubt nur eine beschränkte Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Anzügliche Andeutungen, die eindeutig zu erkennen sind, sind grundsätzlich untersagt. Das betrifft sexistische Kombinationen sowie solche, die eindeutig die Herabwürdigung einer bestimmten Person oder Personengruppe darstellt. Des Weiteren dürfen keine Kombinationen und Kürzel, die eine Verbindung zum Nationalsozialismus darstellen, gewährt werden. Alle anderen Kennzeichen sind durchaus möglich. Ist das Wunschkennzeichen nicht mehr frei, dürfen Antragsteller sich ein anderes überlegen. Manchmal dauert es etwas, bis ein Kennzeichen verfügbar ist, das den eigenen Wünschen entspricht.
Besonders in Großstädten sind zahlreiche Kombinationen, die häufig vorkommen, schnell vergeben. Häufige Kombinationen sind unter anderem wiederkehrende Namenskürzel mit Geburtsjahr. Bestimmte Kombinationen sind zudem nur für Unternehmen bestimmt, wenn die bereits Fahrzeuge mit einer eindeutigen Erkennung im Kennzeichen führen. Die Flotte könnte jederzeit vergrößert werden und damit es keine Verwechselungsgefahr gibt, beschränken viele Ämter die Herausgabe ähnlicher Wunschkennzeichen.
In einigen Staaten ist es erlaubt, nur an der Rückseite ein Kennzeichen anzubringen. In Deutschland wird das schnell geahndet, denn auch von vorne muss das Fahrzeug eindeutig identifizierbar sein. Beispielsweise im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle im Straßenverkehr. Die Aufnahme der Geschwindigkeit erfolgt von vorn. Im Rahmen der Aufnahme wird das Kennzeichen registriert und die Personenmerkmale festgehalten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Nachweis für die Polizei wichtig, die dem Fahrzeughalter ein Bußgeldbescheid zustellt. Wurde das Fahrzeug zuvor als gestohlen gemeldet, handelt es sich bei der Geschwindigkeitsüberschreitung um ein Vergehen im Rahmen eines Strafdelikts, wofür nicht der Fahrzeugeigentümer, sondern der Täter haftet.
Ein weiterer Grund betrifft die Sicherheit nach einem Unfall. Haben Unfallbeteiligte keine eindeutigen Papiere, die sie identifizieren dabei, lässt sich die Identifikation anhand des Kennzeichens durchführen. Zwar ist es in Deutschland verboten, ohne Führerschein und Fahrzeugpapiere das Fahrzeug zu führen, jedoch kommt das in der Hektik des Alltags vor. Weitere Informationen zum Wunschkennzeichen erteilt das zuständige Straßenverkehrsamt.
Seien Sie der erste, der einen Kommentar abgibt