Dass Winterreifen – wie der Name schon besagt – vorwiegend für winterliche Straßenverhältnisse angebracht werden sollten – hat sich vielerorts immer noch nicht herumgesprochen. Daher ist es an der Zeit, wieder an die Winterreifen-Pflicht zu erinnern. Und da mit dem 23.September der Herbst beginnt und mancherorts die Temperaturen in der Nacht bereits unter die magische Grenze von 7 Grad sinken können (diese Temperaturgrenze lässt Sommerreifengummimischungen hart werden) ist es höchst an der Zeit, sich an die Beine des eigenen Fahrzeuges – vulgo Reifen – zu entsinnen- Bitte sehr: die Pflichtzeit, zu der Winterreifen an einem Auto angebracht werden müssen, gibt es eigentlich so nicht. Die Pflicht besteht nur dann, wenn winterliche Fahrverhältnisse vorherrschen.
Da aber diese Jahreszeit meist winterliche Fahrverhältnisse mit sich bringt, hat man eine Winterreifenpflicht eingeführt. Logisch – oder?
Entwicklung der Winterreifen
In Finnland trat das Gesetz über die Winterreifenpflicht 1978 in Kraft. Die ersten Winterreifen der Welt waren erst 44 Jahre früher hergestellt worden, also im Jahre 1934. Der damalige „Witterungsreifen“ von Suomen Gummitehdas Osakeyhtiö war in erster Linie für Lkw konzipiert, denn zu jener Zeit wurden die mit Pferden durchgeführten Transporte allmählich durch Motorfahrzeuge ersetzt. (Quelle: www.nokiantyres.ch)
Besonderheiten und Abzocke?
Zum Thema Winterreifen gibt es eigentlich nur so viel zu sagen, dass die Gummimischungen jährlich den sich verändernden Klimaverhältnissen angepasst werden. Kurzum – ein Winterreifen vor 10 Jahren ist mit heutigen Produkten nicht mehr zu vergleichen. Das Profil ist die eine Komponente, doch ein Winterreifen ist mehr – er ist ein High Tech- Produkt. Er muss Schnee- Salz, Matsch und vielleicht sogar Eis trotzen. Und wenn es gar hart auf hart kommt sogar 15 Grad Plus überstehen. Von Belastungen wie Autobahnfahrten ganz zu schweigen. Italien hat auf den Trend – ganzjährig mit einem Reifensatz (also Winterreifen) zu fahren – reagiert und drakonische Strafen eingeführt. Allerdings mit einer Einschränkung – Jeder! Reifen, der ein MS oder Wintersymbol trägt, ist davon betroffen. SUV-oder Ganzjahresreifen haben allerdings oftmals diese Symbole an der Flanke und sind somit ein Kandidat für „Costa Molto“.
Nicht am falschen Platz sparen!
Bedenken Sie – Ihre Reifen sind die einzige Kontaktfläche zur Straße. Sie übertragen die Kraft Ihres Motors auf die Fahrbahn, widerstehen Kurvengeschwindigkeiten, und verzögern beim Bremsen Ihr Fahrzeug. Billigprodukte aus Fernost taugen oftmals nicht einmal für den Recyclingprozess – Sparen wäre also hier falsch. Dass in Europa die Entwicklung allerdings ohnedies Richtung Vernunft geht, belegen die Verkaufszahlen und die sinkenden Unfallzahlen.
Zu guter Letzt – denken Sie an die 4 Punkte Regel:
4 gleiche Reifen (Winter oder Sommer) maximal 4 Jahre alt, mit mindestens 4mm Profil, dann sind Sie immer auf der sicheren Seite – Sommers, wie Winters. Gute Fahrt!
Winterreifen-Pflicht PKW – Zusammenfassung:
Winterreifen-Pflicht gilt: Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Personen-/Kombinationskraftwagen, Lastkraftwagen bis 3,5 t) gilt seit 1.1.2008:
Wann gilt die Winterreifen-Pflicht?
Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz „bei winterlichen Verhältnissen“. Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.
Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht! (Quelle: www.winterreifen-pflicht.at)
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