Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht – jedoch kein Einsatzhorn – eingeschaltet ist?

Was kann es bedeuten wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht jedoch kein Einsatzhorn eingeschaltet ist

Zu sehen, wie ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht an einem vorbeifährt, weckt oft die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer. Viele Menschen verbinden dieses Signal unweigerlich mit einem dringenden Einsatz und gehen davon aus, dass es sich um einen Notfall handelt. Doch hin und wieder kommt es vor, dass zwar das Blaulicht eingeschaltet ist, jedoch kein Einsatzhorn zu hören ist. Dieses Phänomen wirft die Frage auf, welche Bedeutung das Signal haben kann, wenn der typische Sirenenklang ausbleibt. In den meisten Fällen geht es nicht nur darum, eine Eile im Straßenverkehr zu verdeutlichen.

Vielmehr sind verschiedene Aspekte wie Rechtsvorschriften, taktische Erwägungen und Sicherheitsgründe für den Verzicht auf das Einsatzhorn ausschlaggebend. Zudem kann das alleinige blaue Blinklicht in einigen Situationen sogar vorgeschrieben sein, um eine Gefahrenstelle zu kennzeichnen oder andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Einsatzkräfte unter Umständen ausschließlich das Blaulicht nutzen, wie Sie sich als Verkehrsteilnehmer dann korrekt verhalten und welche Gesetze diesbezüglich greifen. Ebenso werden Unterschiede zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei beleuchtet, damit Sie ein umfassendes Verständnis dafür entwickeln, was es bedeuten kann, wenn ein Fahrzeug nur mit dem blauen Blinklicht unterwegs ist.

Rechtliche Grundlagen und Definitionen

In Deutschland ist die Verwendung von Sondersignalen auf der Straße klar geregelt. Zum einen gibt es das blaue Blinklicht (umgangssprachlich „Blaulicht“), zum anderen das akustische Einsatzsignal, um das es hier geht, häufig auch als „Einsatzhorn“ oder „Martinhorn“ bezeichnet. Rechtsgrundlage bilden unter anderem die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie spezielle Verwaltungsvorschriften und Ländergesetze. Dabei unterscheidet man im Wesentlichen zwischen Warn- und Wegerechten.

Das Warnrecht ermöglicht es den Einsatzkräften, das blaue Blinklicht einzuschalten, um andere Verkehrsteilnehmer auf ihre besondere Situation aufmerksam zu machen. Sie weisen damit auf Gefahren hin oder kennzeichnen ihr Fahrzeug als Einsatz- beziehungsweise Sonderfahrzeug. Das alleinige Warnrecht beinhaltet jedoch noch keine Erlaubnis, andere Verkehrsregeln zu übergehen. Erst das Wegerecht (oft in Verbindung mit dem Einsatzhorn) räumt diesen Fahrzeugen weiterreichende Sonderrechte ein. Das heißt: Kommt zusätzlich das akustische Signal zum Einsatz, dürfen etwa rote Ampeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten werden, sofern es die Einsatzlage erfordert und niemand gefährdet wird.

Wird in der Praxis nur das Blaulicht ohne Einsatzhorn eingesetzt, kann das unterschiedliche Gründe haben. Vielleicht sind die Einsatzkräfte bereits in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes und möchten Anwohner nicht unnötig stören. Oder es handelt sich um eine Maßnahme zur Absicherung, ohne dass ein dringender Fahrtauftrag vorliegt. Nicht zuletzt spielt die konkrete Gefahrenlage eine Rolle: In manchen Situationen ist lediglich das visuelle Signal erforderlich, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und für Aufmerksamkeit zu sorgen. Für Außenstehende bleibt dabei oft unklar, ob lediglich ein Warnrecht (Blaulicht) oder auch ein Wegerecht (Blaulicht plus Horn) in Anspruch genommen wird. Klar ist: Die Entscheidung über das Einschalten des akustischen Signals obliegt den jeweiligen Einsatzkräften und richtet sich in der Regel nach Dringlichkeit, Tageszeit und Sicherheitsaspekten.

Warum nutzen Einsatzkräfte manchmal nur das Blaulicht?

Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht – jedoch kein Einsatzhorn – eingeschaltet ist? Oft steht genau diese Frage im Raum, wenn ein Feuerwehrwagen, Rettungswagen oder Polizeifahrzeug mit aktivem Blaulicht an Ihnen vorbeifährt, ohne ein Horn ertönen zu lassen. In der Praxis verwenden Einsatzkräfte ausschließlich das visuelle Signal aus mehreren Gründen. Zum einen erfolgt der Einsatz womöglich in einer verkehrsarmen Umgebung oder in einer Situation, in der kein sofortiges Wegerecht erforderlich ist. Ein Beispiel wäre eine Einsatzfahrt in Schrittgeschwindigkeit, bei der eine akustische Sirene übermäßig störend wirken kann, während das Blaulicht für die notwendige Sichtbarkeit völlig ausreicht.

Zum anderen kann es vorkommen, dass Einsatzkräfte lediglich auf eine Gefahrenstelle aufmerksam machen möchten. Wenn beispielsweise ein Rettungsdienst die Unfallstelle bereits erreicht hat und das Fahrzeug zur weiteren Absicherung positioniert, ist das blaue Blinklicht ausreichend, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Das Einsatzhorn wiederum wäre kontraproduktiv, weil es unnötige Unruhe stiftet oder Betroffene verschreckt. Ebenso kann es geltende Ruhezeiten in Wohngebieten oder der nächtliche Einsatz sein, bei dem die Entscheidung getroffen wird, auf den lauten Sirenenklang zu verzichten, sofern keine Eile bei der Durchfahrt geboten ist.

Nicht zuletzt spielt auch die Kommunikation mit anderen Einsatzkräften vor Ort eine Rolle. Manchmal ist ein laufendes Horn schlicht nicht notwendig, weil die Situation bereits abgesichert ist und kein weiteres Freiräumen der Fahrbahn erfolgt. Die ausschließliche Verwendung des Blaulichts kann also signalisieren, dass zwar ein besonderer Einsatzfall vorliegt, dieser jedoch nicht so dringlich ist, dass akustische Signale unabdingbar wären. In all diesen Fällen ist es für Verkehrsteilnehmer wichtig zu verstehen, dass auch ein Fahrzeug nur mit Blaulicht besondere Vorsicht erfordert. Auch wenn kein Einsatzhorn ertönt, sollten Sie im Verkehr stets aufmerksam reagieren, Blickkontakt mit dem Fahrer suchen und gegebenenfalls das Tempo drosseln, um für eine sichere Passage zu sorgen.

Unterschiedliche Einsatzfahrzeuge und ihre Gründe für Blaulicht ohne Horn

Im Alltag begegnen uns verschiedene Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, die allesamt das blaue Blinklicht verwenden können. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst dürfen das Blaulicht unabhängig vom Horn einschalten, wenn sie einen besonderen Einsatzauftrag haben. Interessant ist jedoch, dass jedes dieser Fahrzeuge unterschiedliche Gründe für den Verzicht auf akustische Signale haben kann.

Bei der Polizei kommt das alleinige Blaulicht häufig dann zum Einsatz, wenn Gefahr in Verzug ist, aber trotzdem kein zeitkritischer Einsatz gefahren wird. Ein Beispiel wäre eine Sicherheitsmaßnahme bei Großveranstaltungen oder eine Fahrzeugkontrolle, bei der das Blaulicht allein bereits genügt, um die Autorität der Beamten zu unterstreichen und eine gewisse Sichtbarkeit herzustellen. Auch ein abgesicherter Konvoi, etwa für gefährdete Personen, nutzt oft nur das Blaulicht, damit andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden, während das Sirenensignal lediglich bei wirklicher Eile eingeschaltet wird.

Ähnlich verhält es sich bei der Feuerwehr. Nicht jeder Einsatz erfordert eine blitzschnelle Ankunft am Einsatzort. Oft handelt es sich um Nachsorgemaßnahmen, Wasserlieferungen oder Bereitschaftsfahrten. Ein lautes Horn wäre in solchen Fällen nicht nur störend, sondern teils auch unnötig. Das Blaulicht hingegen zeigt allen Verkehrsteilnehmern, dass das Fahrzeug spezielle Rechte in Anspruch nehmen kann und man besondere Vorsicht walten lassen sollte.

Beim Rettungsdienst schließlich ist die ausschließliche Nutzung des Blaulichts verbreitet, wenn beispielsweise eine Patiententransportfahrt nicht dringlich ist, aber dennoch eine gewisse Kennzeichnung notwendig erscheint. Gerade in Wohngegenden vermeiden die Sanitäter manchmal das Horn, um ältere oder kranke Menschen nicht noch mehr in Stress zu versetzen, wenn keine unmittelbare Lebensgefahr besteht.

In allen Fällen gilt aber: Selbst wenn nur das Blaulicht leuchtet und kein Einsatzhorn ertönt, kann der Fahrer unter Umständen Sonderrechte in Anspruch nehmen, beispielsweise schneller fahren oder im Halteverbot stehen. Allerdings hängt das von der jeweiligen Einsatzsituation und der geltenden Rechtslage ab. Als andere Verkehrsteilnehmer sollten Sie stets vorsichtig reagieren und genügend Raum lassen, wenn Sie ein Einsatzfahrzeug mit angeschaltetem Blaulicht bemerken.

Typische Situationen ohne Sirene

Obwohl die meisten Menschen das Blaulicht untrennbar mit dem Einsatzhorn verbinden, gibt es etliche Einsatzszenarien, in denen die Sirene bewusst ausgeschaltet bleibt. Besonders häufig sind Situationen, in denen das Dringlichkeitsniveau nicht so hoch ist, dass eine lautstarke Sirene gerechtfertigt wäre. Das kann zum Beispiel bei einer Routinefahrt zwischen zwei Einsatzstellen der Fall sein. Die Crew benötigt zwar eine bevorzugte Fahrt, um schneller ans Ziel zu gelangen, ist aber nicht unter massivem Zeitdruck. In solchen Fällen wird lediglich das Blaulicht aktiviert, um andere Verkehrsteilnehmer auf die besondere Fahrt aufmerksam zu machen.

Ein weiterer typischer Fall findet sich in städtischen Wohngebieten oder nachts, wenn zu viel Lärm zu größerer Beeinträchtigung führen könnte. Zwar haben Einsatzfahrzeuge das Recht, das Horn zu nutzen, doch sie sind angehalten, dessen Verwendung auf das notwendige Maß zu beschränken. Gerade während der Nachtruhe oder an Orten mit hoher Lärmsensibilität kann es aus Rücksichtnahme sinnvoll sein, ausschließlich das Blaulicht zu verwenden. Ferner ist bei technischen Hilfeleistungen, etwa bei Überschwemmungen oder Sturmeinsätzen, nicht immer ein Einsatz im Eiltempo nötig. Hier dient das Blaulicht eher dazu, die Aufmerksamkeit auf die jeweilige Gefahrenstelle zu lenken und andere vor möglichen Risiken zu warnen.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Koordination mit den bereits vor Ort befindlichen Einsatzkräften. Steht ein Fahrzeug kurz vor dem Eintreffen am Einsatzort, kann es vorkommen, dass das Horn ausbleibt, weil kein besonderer Vorrang auf der Straße mehr erforderlich ist. Im Sinne einer reibungslosen Kommunikation und zur Minimierung von Stressfaktoren greifen die Teams dann nur auf das Blaulicht zurück. All diese Beispiele zeigen, dass es also gute Gründe für diese Vorgehensweise gibt und eine fehlende Sirene keinen Mangel oder eine Missachtung der Vorschriften darstellt.

Vorteile und mögliche Missverständnisse bei ausschließlicher Nutzung des Blaulichts

Die ausschließliche Verwendung des blauen Blinklichts ohne laute Sirene kann durchaus Vorteile haben. Einerseits verhindert man unnötige Lärmbelästigung, gerade in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Wohngebieten oder in den späten Abendstunden. Andererseits schafft es eine gewisse Ruhe und Übersicht für die Einsatzkräfte selbst, die sich damit besser auf die anstehende Tätigkeit konzentrieren können, ohne vom eigenen Einsatzhorn übermäßig abgelenkt zu werden. Auch kann es helfen, panische Reaktionen bei anderen Verkehrsteilnehmern zu reduzieren: Manche Fahrer geraten in Hektik, sobald sie ein lautes Horn hören, und reagieren womöglich unsicher. Ein rein optisches Signal lässt hingegen mehr Spielraum für kontrolliertes Verhalten.

Gleichzeitig können aber Missverständnisse entstehen, wenn man nur das Blaulicht wahrnimmt und das Horn vermisst. Einige Verkehrsteilnehmer nehmen an, dass der Einsatz gar nicht dringend ist und schenken dem Fahrzeug weniger Beachtung. Dies kann jedoch ein Trugschluss sein. Selbst wenn kein Sirenengeräusch ertönt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Situation ungefährlich oder unbedeutend ist. Die Einsatzkräfte haben möglicherweise beschlossen, den Lärmpegel zu senken oder sie befinden sich bereits in einem Abschnitt, in dem die Sirene schlicht nicht mehr notwendig ist.

Ein weiteres Missverständnis kann darin bestehen, zu glauben, der Fahrzeugführer dürfe ohne Horn keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. Tatsächlich räumt das blaue Blinklicht nach wie vor besondere Rechte ein, wenngleich das Horn in Verbindung mit dem Blaulicht in vielen Fällen den Wegerecht-Status unterstreicht. Als Verkehrsteilnehmer sollten Sie daher beim Anblick eines Fahrzeugs mit aktiviertem Blaulicht immer vorsichtig und rücksichtsvoll sein, Abstand halten und gegebenenfalls Platz machen. Beachten Sie außerdem, dass mancherorts zusätzliche Sonderregelungen existieren können, je nachdem, wie die örtlichen Gesetze und Vorschriften ausgestaltet sind.

Verhaltenstipps für Verkehrsteilnehmer

Wenn Sie im Straßenverkehr auf ein Fahrzeug treffen, das blaue Blinklichter eingeschaltet hat, sollten Sie auch ohne Einsatzhorn stets umsichtig und kooperativ reagieren. Wie genau das aussehen kann, lässt sich am besten in einigen grundlegenden Verhaltenstipps zusammenfassen:

Im Folgenden finden Sie einige Empfehlungen, wie Sie sich als Verkehrsteilnehmer verhalten können, wenn ein Einsatzfahrzeug mit leuchtendem Blaulicht auftaucht, aber kein akustisches Signal ertönt. Denken Sie daran, dass ein rein optisches Warnsignal dennoch auf eine besondere Verkehrssituation hinweist. Nicht selten kann es sich um eine Einsatzfahrt handeln, bei der aus taktischen, rechtlichen oder praktischen Gründen auf das Horn verzichtet wird. Um Missverständnisse und riskante Manöver zu vermeiden, ist es wichtig, grundlegende Verhaltensregeln zu kennen. Wer weiß, wie man sich richtig einordnet und Rücksicht nimmt, leistet einen wesentlichen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit.

  • Aufmerksam bleiben: Behalten Sie den Verkehr im Blick, vor allem hinter und neben Ihrem Fahrzeug. Achten Sie auf das Blaulicht im Rückspiegel und machen Sie sich ein Bild davon, ob das Einsatzfahrzeug zügig vorankommen möchte.
  • Frühzeitig Platz schaffen: Bilden Sie rechtzeitig eine Rettungsgasse, falls Sie sich auf der Autobahn oder einer mehrspurigen Straße befinden. Auf kleineren Straßen sollten Sie versuchen, genug Seitenabstand zu halten, damit das Einsatzfahrzeug ungehindert passieren kann.
  • Kein abruptes Bremsen: Fahren Sie ruhig und gleichmäßig. Plötzliche Bremsmanöver können andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder sogar zu Unfällen führen.
  • Blickkontakt suchen: Wenn möglich, schauen Sie kurz zum Fahrer des Einsatzfahrzeugs. Oft reicht ein Blick, um sich gegenseitig zu verständigen. So vermeiden Sie unnötiges Hin- und Her im engen Straßenraum.
  • Geschwindigkeit anpassen: Verringern Sie, falls nötig, behutsam Ihr Tempo, um eine sichere Durchfahrt zu ermöglichen. Fahren Sie dabei nicht ruckartig an den Straßenrand, sondern gehen Sie planvoll vor.

All diese Tipps gelten ebenso, wenn ein Einsatzfahrzeug ohne Sirene fährt. Bedenken Sie, dass die Einsatzkräfte möglicherweise ebenfalls versuchen, stressfrei und ohne großes Aufsehen zum Einsatzort zu gelangen. Ihr Handeln als Verkehrsteilnehmer sollte daher immer von ruhigem Urteilsvermögen und Umsicht geprägt sein. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um Unfälle oder gefährliche Situationen zu vermeiden und den Rettungs- oder Polizeikräften den Einsatz zu erleichtern.

Tabelle: Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten des blauen Blinklichts

Nachfolgend finden Sie eine kompakte Übersicht zu den verschiedenen Einsatzszenarien und den entsprechenden Berechtigungen, das blaue Blinklicht mit oder ohne Einsatzhorn zu verwenden. Diese Tabelle soll Ihnen ein besseres Verständnis für die Hintergründe vermitteln, damit Sie im Straßenverkehr richtig reagieren können.

In der folgenden Tabelle werden verschiedene Situationen dargelegt, bei denen Einsatzfahrzeuge das Blaulicht allein oder in Kombination mit dem Einsatzhorn verwenden dürfen. Zum einen finden sich Fälle, in denen das Warnrecht greift, also das Fahrzeug optisch auf einen möglichen Notfall oder eine Gefahrenstelle hinweist, ohne jedoch ein unmittelbares Wegerecht in Anspruch zu nehmen. Zum anderen gibt es Konstellationen, in denen Blaulicht und Horn gemeinsam genutzt werden, um schnellstmöglich zum Einsatzort zu gelangen oder die Straße von Hindernissen zu räumen. Bitte beachten Sie, dass die rechtlichen Details je nach Region abweichen können und letztlich die Einsatzleitung entscheidet, in welcher Form die Signale genutzt werden.

Nutzungsszenario Blaulicht (ja/nein) Einsatzhorn (ja/nein) Zweck / Beispiel
Einfache Warnung vor Gefahrenstelle Ja Nein Absicherung Unfallstelle, Wasserrohrbruch, Sturmeinsatz ohne Eile
Dringlicher Einsatz mit Wegerecht Ja Ja Notarztfahrt zum lebensbedrohlichen Einsatz, Feuerwehr bei Gebäudebrand
Routinefahrt / Positionierung Ja Nein Rangieren, taktische Fahrten ohne Zeitdruck
Begleitung von VIP-Konvois Ja Teils Je nach Sicherheitslage und Anweisung der Polizei

Wichtige Fragen und Antworten

Wenn es darum geht, Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht – jedoch kein Einsatzhorn – eingeschaltet ist?, tauchen bei vielen Verkehrsteilnehmern immer wieder ähnliche Fragen auf. Im Folgenden werden einige häufig gestellte Punkte kurz erläutert, um weitere Klarheit zu schaffen:

  • Dürfen Einsatzfahrzeuge ohne Sirene Sonderrechte in Anspruch nehmen?
    Ja, mit Blaulicht allein ist bereits erkennbar, dass ein besonderer Einsatzfall vorliegt. Ob tatsächlich alle Sonderrechte gelten, hängt jedoch von der Situation ab.
  • Ist es zulässig, das Blaulicht in der Nacht ohne Horn zu benutzen?
    Auf jeden Fall. Gerade in Wohngebieten ist es durchaus üblich, nur das optische Signal zu verwenden, um die Anwohner nicht zu wecken, sofern kein Zeitdruck vorliegt.
  • Wie erkenne ich, ob das Fahrzeug Wegerecht hat oder nicht?
    Das lässt sich häufig nur erahnen. Generell bedeutet Blaulicht ohne Horn eher Warnung oder Aufmerksamkeit, aber kein zwingendes Wegerecht. Sobald das Horn erklingt, ist die Inanspruchnahme von Wegerechten sehr wahrscheinlich.
  • Was soll ich tun, wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht ohne Sirene hinter mir auftaucht?
    Bleiben Sie aufmerksam, reduzieren Sie ggf. das Tempo und machen Sie Platz, falls nötig. Das Fahrzeug könnte dennoch eine gewisse Dringlichkeit haben.

Selbstverständlich gibt es noch weitere Fragen, die sich rund um dieses Thema ergeben können. Grundsätzlich ist es hilfreich, zu wissen, dass jede Einsatzsituation individuell zu bewerten ist und die Entscheidung über Blaulicht und Horn immer in der Verantwortung der jeweiligen Behörden oder Organisationen liegt.

Fazit: Was Sie mitnehmen sollten

Der Anblick eines Fahrzeugs mit eingeschaltetem Blaulicht weckt automatisch Aufmerksamkeit, ganz gleich, ob ein Einsatzhorn zu hören ist oder nicht. Wichtig ist dabei, zu verstehen, dass das bloße Fehlen einer Sirene nicht bedeutet, dass keine wichtige Lage vorliegt. Häufig wollen die Einsatzkräfte lediglich vermeiden, unnötigen Lärm zu verursachen, oder sie benötigen keine vorrangige Durchfahrt mehr. Trotzdem bleibt ein solches Fahrzeug ein besonderes Verkehrsteilnehmer, dem Sie mit Vorsicht begegnen sollten. Indem Sie aufmerksam bleiben, rechtzeitig Platz machen und Ihr Fahrverhalten den Umständen anpassen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit aller.

Letztendlich zeigt sich, dass die ausschließliche Verwendung des Blaulichts mehrere Gründe haben kann: Manchmal ist es eine bewusste Entscheidung aus Rücksicht auf Anwohner, manchmal eine taktische Maßnahme, um den Einsatzort ruhig zu erreichen, und manchmal eine Form der Absicherung bei einer bereits bestehenden Gefahrenstelle. Das Warnrecht des Einsatzfahrzeugs ist damit voll erfüllt, auch wenn kein Horn zu hören ist. Als Verkehrsteilnehmer sollten Sie daher weiterhin umsichtig reagieren und nicht annehmen, dass die Situation ungefährlich ist. So stellen Sie sicher, dass Sie im Ernstfall niemanden behindern oder gar gefährden. Das Verständnis für diese Zusammenhänge trägt wesentlich dazu bei, das Miteinander im Straßenverkehr zu harmonisieren und die Arbeit von Polizei, Feuerwehr sowie Rettungsdiensten effektiv zu unterstützen.

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Darko Djurin (Der Philosoph) wurde am 04.05.1985 in Wien geboren. Er ist diplomierter Medienfachmann und Online Social Media Manager. Seit Jahren beschäftigt er sich mit Musik Produktion, Visual Effects, Logo- & Webdesign, Portrait und Architekturfotografie und SEO – Suchmaschinenoptimierung. Seine Leidenschaft zum bloggen entdeckte er vor 15 Jahren. Der neue Mann ist nicht nur ein Projekt für ihn vielmehr sieht er es als seine Berufung seine Denkweise und Meinung auf diese Art kundzutun.

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