Die Versorgung mit Strom umfasst die Grundbedürfnisse des Menschen. Fehlt der Strom, dann macht sich das unmittelbar bemerkbar. Sämtliche technische Anlagen und Haushaltsgeräte wie Multimedia können nicht mehr genutzt werden. Geht die Sonne unter, dann ist es in der Wohnung stockdunkel. Der Mensch ist wieder auf sich selbst zurückgeworfen, ein Alptraum für jeden Betroffenen.
Wenn Du Dich in einer solch misslichen Lage befindest, dann möchtest Du wahrscheinlich nur eins, nämlich schnellstmöglich wieder aus ihr heraus. Wieder zurück in eine Normalität, die Du in dieser Zeit erst so richtig zu schätzen gelernt hast. Wir verraten Dir, was Du in diesem Fall tun kannst und wie Du die Stromsperre am wirksamsten umgehst.
Da es beim Strom ums Eingemachte geht, fragen sich viele Betroffene, ob der Anbieter die Energie überhaupt kappen darf. Die Argumentation mit grundlegenden Menschenrechten ist hier alles andere als weit hergeholt. Dabei berücksichtigt der Gesetzgeber durchaus die Tragweite dieser Maßnahmen, aber nicht, um eine Stromsperrung grundsätzlich zu verbieten, sondern lediglich, um diese zu erschweren. Ein Restrisiko verbleibt also und das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt.
Sofern der Strom unrechtmäßig abgestellt wurde, ist es natürlich verständlich, wenn Du den Stromanbieter so schnell wie möglich wechseln möchtest. Doch Vorsicht: Da sich die einzelnen Stromversorger auch hinsichtlich ihrer Maßnahmenbündel voneinander unterscheiden, solltest Du diesen Punkt im Stromanbieter-Vergleich beachten.
Die Bedingungen, an welche die Stromsperre gekoppelt ist, sind sehr konkret. Dies erleichtert Dir die Einschätzung darüber, ob diese Maßnahme gerechtfertigt ist und ob sich der Klageweg lohnt. Stromversorger dürfen den Strom kappen, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Der Betrag der Schulden liegt über 100 Euro.
- Die Unterbrechung wurde dem Verbraucher vier Wochen zuvor angedroht.
- Der Vollzug wurde vor mindestens drei Tagen angekündigt
- Die Maßnahme ist verhältnismäßig.
Verhältnismäßig ist die Maßnahme dann, wenn Du nicht dazu in der Lage warst, dem Versorger als Gläubiger einen Finanzierungsplan für die Schuldentilgung vorzulegen. Bei Härtefällen ist eine Kappung der Stromversorgung jedoch unverhältnismäßig. Härtefälle liegen vor, wenn kleine Kinder oder Pflegefälle betreut werden.
Außerdem darf der Strom nicht unterbrochen werden, wenn Du es glaubhaft machen kannst, dass im Falle einer Stromsperre gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die Maßnahmen in einen strengen Winter fallen und die eigenen Heizsysteme mit Strom versorgt werden müssen.
Unabhängig davon, ob der Stromanbieter zu dieser einschneidenden Maßnahme überhaupt das Recht hat, hilft es auf jeden Fall, mit dem Versorger zu reden. Dies geht über einen Vorort-Besuch, aber mittlerweile auch gut über das Telefon, weil die Stromanbieter in Deutschland in der Regel mit einer internetgestützten Telefonie arbeiten. Das System protokolliert jeden Anruf und lässt jeden Mitarbeiter die Vereinbarungen für alle einsehbar aufnehmen.
Für Dich spricht außerdem, dass die Anbieter einen solchen Schritt ungern vollziehen, weil sowohl die Unterbrechung der Stromversorgung als auch ihre Wiederaufhebung mit hohen Kosten verbunden ist. Ein Service-Techniker muss nämlich in jeden Fall losgeschickt werden, um die Sicherungen im Stromkasten zu entfernen oder den Stromzähler auszubauen.
Die Schlacht ist selbst dann nicht verloren, wenn es Dir aus verschiedenen Gründen momentan nicht möglich ist, die Schuld zu begleichen. Für Stromversorger ist die Sache Routine und Dir stehen mehrere Möglichkeiten für einen langfristigen Finanzierungsplan zur Verfügung, die bereits am Telefon abgesprochen werden können. Nach der Vereinbarung schickt Dir der Anbieter die Unterlagen für den Vertrag zu. Mit der Unterschrift wird dieser besiegelt.
Der häufigste Weg der Schuldentilgung geschieht über eine Ratenzahlungsvereinbarung. Neben den Fixkosten wird ein regelmäßiger Zusatzbeitrag an den Versorger geleistet. Alternativ ist auch eine Stundung der Forderungen möglich. Die Zahlung wird vorläufig gestoppt und in der Regel an einem verabredeten Zeitpunkt in einem Stück zurückgezahlt. Wenn Du Sozialhilfe („Hartz 4“) beziehst, dann kannst Du mit dem Jobcenter ein Darlehen abschließen. Das Jobcenter leistet in diesem Fall die notwendigen Zahlungen an den Versorger. Dafür stehst Du nun beim Jobcenter in der Schuld.
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