Heute kostet das Brot noch 2,00 Euro, morgen schon 2,50 Euro und nächste Woche 4,70 Euro und bei anderen Lebensmitteln sieht es ähnlich aus. Die Spritkosten steigen, die Ölpreise und viele Dinge des täglichen Bedarfs ebenfalls. Verbraucher werden immer ängstlicher und reden von einer Inflation, wie sie eventuell noch nie dagewesen war.
Arbeiten, arbeiten, arbeiten und doch am Anfang des Monats nichts im Portemonnaie? Ein Urlaub, an den brauchen wir gar nicht mehr zu denken, der neue Sportwagen wird durch ein günstigeres Modell ersetzt und ein einfacher Ausflug mit den Kindern, der rückt in weite Ferne. Es muss endlich was passieren, dass die Lebenshaltungskosten wieder erträglicher werden. Die Politik muss hier in den Vordergrund treten und die Bevölkerung mit finanziellen Erleichterungen unterstützten.
Bund und Länder haben sich natürlich auch Gedanken gemacht und haben die Problematik eingesehen und sich Vorteile für die Steuerzahler überlegt. Im Jahr 2022 soll es Änderungen bezüglich der Steuern, des Unterhaltes und des Mindestlohnes geben.
Wäre der Bitcoin Börsen Vergleich eine Alternative für alle Anleger? Sind Bitcoins unserer Rettung, gerade um sich ein bisschen was fürs Alter zurückzulegen? Der Grundfreibetrag liegt bei 9984,00 Euro und nun wurde der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Unterhaltszahlungen an diesen Betrag angepasst. Im Prinzip bedeutet dies für alle Steuerzahler, dass diese den Betrag von 9984,00 Euro absetzen können, wenn sie Unterhalt bezahlen.
Mindestlohn steigt an
Bislang betrug der Mindestlohn 9,60 Euro brutto in der Stunde, doch das war Bund und Ländern zu wenig, somit haben sie diesen im Jahr 2022 angepasst. Arbeitgeber müssen nun einen Mindestlohn von 9,82 Euro brutto als Stundenlohn bezahlen. Wer glaubt, dass jetzt die Höchstgrenze erreicht ist, der darf sich freuen, denn eine erneute Erhöhung wurde bereits angekündigt. Im Juli 2022 steigt der Stundenlohn brutto auf 10,45 Euro.
Des Weiteren erhalten alle Auszubildenden, die keinem Tariflohn unterliegen ebenfalls eine höhere Ausbildungsvergütung. Die Mindestausbildungsvergütung wird im ersten Ausbildungsjahr auf 585 Euro monatlich angehoben. Im 2. Ausbildungsjahr um nochmals um 18 % und im 3. Ausbildungsjahr weitere 35 %. Wer auch noch das 4. Ausbildungsjahr absolvieren muss, der erhält weitere 40 % auf seinen Lohn.
Verbraucher können so einiges an Geld sparen und somit eventuell einen Ausgleich schaffen. Selbstverständlich wird es auch Verbesserungen im Bereich der Rentenanpassung geben und für alle diejenigen, die Harz IV beziehen. Altersvorsorgeaufwendungen sind zudem absetzbar und die Grenze für Sachbezüge wird ansteigen. Der bundesstaatliche Finanzausgleich muss deutlich überarbeitet werden. Ein erster Schritt ist gemacht, doch wenn die Unkosten noch weiter in die Höhe schießen müssen Bund und Länder sich erneut zusammensetzen und nach einer Lösung suchen.
Rentner dürfen sich zukünftig auch noch ein bisschen was hinzuverdienen. Normalerweise wird ein Zusatzverdienst zu 40 % auf die Rente angerechnet, was jetzt nicht mehr der Fall ist. Dies haben wir sicherlich der Pandemie zu verdanken, doch ob es so bleiben wird, dass bleibt noch abzuwarten.
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