Der Weg zum gewünschten Studienplatz kann steinig sein, denn längst nicht immer läuft alles wie geplant. Wenn dann eine Absage kommt und einem der Studienplatz verweigert wird, bleiben aber noch ein paar Optionen.
Schließlich hat jeder das im Grundgesetz verbriefte Recht, seinen Beruf frei wählen zu dürfen. Das setzt jedoch voraus, dass jeder den Studienplatz erhält, den er dafür benötigt. Was also tun? Warten, sich umorientieren oder es an einer anderen Uni erneut probieren? Wenn keine dieser Alternativen infrage kommt, kann auch eine Studienplatzklage zum Ziel führen.
Ablauf einer Studienplatzklage im Überblick
- Um den gewünschten Studienplatz bewerben.
- Widerspruch gegen Ablehnung einlegen.
- Zuweisung (AKA) beantragen.
- Im Falle einer Ablehnung: Klagen.
Eine Frage der Kapazität
Voraussetzung für einen Studienplatz ist natürlich, im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung in Form eines entsprechenden Schulabschlusses zu sein. Bei Universitäten ist dies die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die durch das Abitur erworben wird.
Bei Fachhochschulen genügt eine Fachhochschulreife. Darüber hinaus müssen an der jeweiligen Uni genügend Studienplätze zur Verfügung stehen. So kann dann auch die Studienfreiheit, die jedem in Artikel 12 des Grundgesetzes gewährt wird, in Anspruch genommen werden.
Nun entspricht die Anzahl der Studienplätze nicht immer der tatsächlichen Kapazität, welche die Universität anzubieten imstande ist. Genau an dieser Stelle setzt die Studienplatzklage an.
Haben Universitäten die Anzahl der möglichen Studienplätze nicht ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit, sich den eigenen Studienplatz vor Gericht zu erkämpfen. Universitäten sind nämlich dazu verpflichtet, die Studienplatzkapazität voll auszuschöpfen, was sie in aller Regel nicht tun.
Anhand von Kapazitätsberechnungen legen sie fest, wie viele Studienplätze ihre Ausstattung hergibt. Wurde die Kapazität falsch berechnet und die Uni vergibt weniger Studienplätze, als es ihr möglich wäre, steigt damit auch die Aussicht auf Erfolg bei einer Klage.
Studienplatz einklagen: Der Ablauf
Voraussetzung für eine Klage ist es, dass ihr eine reguläre Bewerbung um einen Studienplatz vorausgegangen ist. Das ist zwar nicht bei allen Hochschulen in Deutschland so, aber man ist auf der sicheren Seite, da viele Verwaltungsgerichte die Bewerbung als positiv bewerten.
Nach dieser Bewerbung erfolgt dann der Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität (AKA). Wie bei der Bewerbung sind auch hier Fristen zu beachten. Das Problem daran: In manchen Fällen sind diese Fristen bereits abgelaufen, bevor der Bewerber seine Ablehnung erhalten hat.
In manchen Bundesländern ist es nötig, gegen die Ablehnung zuerst einen Widerspruch einzulegen. Dieser wird direkt an die Universität oder Fachhochschule gerichtet, meist an das Studierendensekretariat.
Sobald der Antrag auf Zuweisung eingereicht wurde, gilt es abzuwarten, ob dieser angenommen oder ebenfalls abgelehnt wird. In der Regel scheitern diese Anträge jedoch, was dann zum nächsten Schritt, also zur Klage führt. Jetzt steht die Frage im Raum, ob sich Bewerber einen Anwalt nehmen, um sich mit dessen Hilfe den Studienplatz zu erstreiten.
Wem der Anwalt zu teuer ist, der kann sich mit den Studierendenvertretungen in Verbindung setzen und sich über die Aussichten beraten lassen. Einige Universitäten bieten sogar Kurse an, in denen Bewerbern mitgeteilt wird, wie sie einen Studienplatz auf diesem Wege erringen können.
Bewerber sollten allerdings gut begründen können, warum es für sie nicht zumutbar ist, auf den Studienplatz zu warten.
Kosten und Dauer des Verfahrens
Bis ein Verfahren zu einem Abschluss gelangt, können mehrere Monate vergehen. Bewerber sollten also nicht damit rechnen, pünktlich zum Semesterbeginn im Hörsaal zu sitzen. Die Dauer ist davon abhängig, wie viele Klagen beim zuständigen Gericht eingegangen sind und wie groß die Konkurrenz ist.
Darauf spezialisierte Rechtsanwälte wie z. B. Heinze Studienplatzklagen können manchmal Auskunft darüber geben, wie es um die Chancen bei verschiedenen Unis bestellt ist. Die Anzahl an Studienplatzklagen ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen.
Die Kosten für ein solches Verfahren unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Es können jedoch schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen und offizielle Statistiken, die über die Erfolgsaussichten Auskunft geben könnten, gibt es nicht.
Die Kosten sind davon abhängig, ob sich die Uni durch einen Anwalt vertreten lässt. In der Regel liegen die Kosten für ein Verfahren zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Diese setzen sich aus Gerichtskosten, Aufwendungen der Gegenseite und Anwaltshonoraren zusammen.
Die Kosten hat der Bewerber selbst zu tragen, eine Rechtsschutzversicherung kann hier jedoch Abhilfe schaffen. Es ist jedoch im Vorhinein zu klären, ob diese in solchen Fällen die Kosten auch wirklich übernimmt.
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