Etwa jedes 10. Kind wächst ohne Vaterfigur auf. Dabei wird immer wieder darüber diskutiert, welche Folgen es für die Entwicklung des Kindes und auch für das spätere Leben hat, wenn es ohne die männliche Bezugsperson groß wird. Darüber möchten wir nachfolgend berichten.
Was bewirkt die Vaterfigur in der Entwicklung des Kindes?
Was macht den Vater eigentlich aus? Wodurch unterscheidet er sich von der Mutter? Die Mutter übernimmt in der Familie meist eher die Rolle, dass sie die Wärme und Geborgenheit gibt. Dies tut der Vater natürlich auch, aber ihn zeichnen letzten Endes einfach auch noch viele andere Dinge aus.
Der Vater spricht tiefer, er riecht anders, er bewegt sich kraftvoller und nicht so zärtlich, wie es die Mutter tut. Dies sind die Dinge, die ein kleineres Kind wahrnimmt und bereits hier die Unterschiede feststellt. Später kommen noch weitere hinzu.
Die Vaterfigur ist es, die das Kind beim Spielen in die Luft wirft und wieder auffängt. Der Vater ist es, der dem Kind mehr Selbstständigkeit zutraut und es ihm dadurch beibringt, mit Gefahren gut umzugehen. Er lernt dem Kind beispielsweise das Fahrradfahren und vieles mehr. All dies kann die Mutter natürlich auch, doch sie tut es halt anders: vorsichtiger und behutsamer.
Insbesondere die Jungs vermissen den Vater
Vor allem die Jungs leiden darunter, wenn sie kein männliches Vorbild haben. Wenn sich auch keine männlichen Verwandten oder Freunde bereit erklären, regelmäßige „Männer-Ausflüge“ zu unternehmen, kann das Konsequenzen für die Entwicklung des Jungen haben, denn die Mutter kann den Vater nur sehr bedingt ersetzen.
Fehlt dem Jungen der Vater, dann fehlt ihm eine wichtige Person, mit dem sich die Jungs gern identifizieren. Laut Untersuchungen leiden Männer, die ohne eine Vaterfigur aufwachsen mussten, Jahrzehnte später noch unter einem höheren Risiko, an einer Depression zu erkranken als Männer, die beide Elternteile hatten. Väter gehen einfach anders um mit dem Kind, ganz gleich, ob Junge oder Mädchen, denn auch die Mädels vermissen ihren Vater.
Er tobt viel mit dem Kind herum, sieht vieles lockerer, aber spricht gleichzeitig auch mal ein Machtwort, wenn es sein muss. Eine gewisse Strenge muss nun mal ab und an sein. Zudem wird die Hausarbeit auf beide Eltern verteilt, nämlich auf die Mutter und den Vater.
Doch wenn der Vater fehlt, hat die Mutter natürlich viel mehr Arbeit. Oftmals führt dies dazu, dass sie häufig gestresst ist und weniger Zeit für das Kind hat. Kinder merken dies natürlich, wodurch sich viele zurückziehen, auch emotional. Es fehlt einfach was, denn die Mutterliebe kann nun mal auch kein Vater ersetzen.
Wenn der Vater der Tochter fehlt
Auch für eine Tochter hat der Vater einen großen Stellenwert. Er gibt ihr einen starken Rückhalt, lebt mit ihr die körperlichen Aspekte durch Rangeln und Toben aus und ist letztendlich auch der Sparringspartner in der Pubertät. Zudem bringt er der Tochter bei, wie sie ihre Gefühle regulieren kann und er hilft ihr außerdem, ihr Ego zu schulen.
Die Mädchen können sich in Familien, in welchen der Vater fehlt, oftmals nicht in ihre Geschlechterrolle finden. Dies führt dazu, dass sie später im Umgang mit den Männern häufig unsicher sind oder sich immer etwas unwohl fühlen. Das Fehlen der Vaterfigur bedeutet für die Tochter oft, dass im Leben ein Stück Schutz und Sicherheit fehlt.
Dadurch gehen dem Kind ein innerer Halt und eine Orientierung verloren. Dies kann zu intellektuellen Entwicklungshemmungen und im späteren Leben zu Schwierigkeiten in der eigenen Beziehung und sogar bis hin zu einer Beziehungsunfähigkeit führen.
Jungs agieren die Konflikte, die mit dem Vaterverlust verbunden sind, oftmals stärker nach außen aus. Bei einem Teil führt dies zu einem dissozialen und kriminellen Verhalten. Die Mädchen hingegen verarbeiten die Konflikte meist stärker nach innen, wodurch sie mit psychischen Symptomen darauf reagieren. Bei beiden ist die Entbehrung der Vaterfigur mit verschiedenen Störungen der psychosexuellen Reifung sowie der Findung der Identität verbunden.
Die Abwesenheit des Vaterfigur bedeutet für viele Kinder Liebesentzug
Kleine Kinder machen es sich häufig sehr einfach: Nur wer da ist, der liebt mich und wer von den beiden Elterneteilen nicht da ist, der liebt mich nicht. So sieht die These bei vielen Kindern aus. Wächst also das Kind ohne Vater auf, dann glaubt es, dass der Vater es nicht liebt, ganz egal, wie die Realität tatsächlich aussieht.
Zumal die Kinder bei einer Trennung oftmals den Kontakt zum Vater verlieren. Da werden Streitigkeiten zwischen den Eltern auf Kosten des Kindes ausgetragen, was ein ganz fataler Fehler ist. Das Kind leidet enorm darunter. Daher sollte ihm nie der Vater vorenthalten werden.
Dieses Bewusstsein verankert sich tief und spiegelt sich in den späteren Beziehungen wieder, da die Abwesenheit zwangsläufig zum Gefühl führt, nicht geliebt zu werden. Daraus kann sich ein Teufelskreislauf der Gedanken entwickeln.
Kinder reagieren häufig mit Verlassensängsten, einem Verlustschmerz, einer Trauer und einem sozialen Rückzug. Auf Dauer verwandeln sich diese Gefühle in Wut, Einsamkeit und Gleichgültigkeit. Insbesondere bei Jungs kann dies zu sozialen Verhaltensauffälligkeiten führen.
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Fazit
Dass eine Beziehung zerbricht, bleibt leider oftmals nicht aus, doch in erster Linie ist es wichtig, dass die gemeinsamen Kinder nicht unter dieser Trennung leiden, denn diese können am wenigsten dafür. Grundsätzlich sollte bei einer Trennung das Wohl des Kindes im Fokus stehen.
Das Kind, das ohne Vaterfigur aufwächst, sollte die Möglichkeit haben, den Vater regelmäßig zu sehen und eine intensive Bindung zu ihm aufbauen zu können. Der Kampf um das Kind vor Gericht sollte stets der allerletzte Ausweg sein, denn dies führt meist in die Sackgasse und verhärtet nur die Fronten. Jedes Kind verarbeitet solch eine Situation natürlich anders. Hast du auch Erfahrungen damit gemacht? Dann berichte uns doch einfach davon, wie du es empfunden hast.
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Ach herje, ich habe den Eindruck bei diesem Thema wird immer wieder an den Ursachen vorbei diskutiert. Fakt ist doch, dass es nicht immer un um jeden Preis sinnvoll ist zwanghaft, weil es halt so sein muss einen Kontakt zwischen Vater und Kind zu erzwingen. Es sind auch nicht immer die bösen Frauen, die bei Streitigkeiten den Kontakt zu den Vätern unterbinden, sondern ganz oft die Väter selbst, welche sich nicht in ihre Vater Rolle einfinden können oder wollen. Wer weiß wie intensiv Frauen die Mutterrolle überhaupt annehmen würden, wäre da nicht die diese Hormonverpestung bei, nach und während der Geburt, des Stillens usw. Heut zu tage kann man alles und muss theoretisch nichts! Dies führt leider bei vielen Vätern oft dazu, dass sie on-off Beziehungen zu ihren Kindern pflegen. Mütter sind oft bei kleinen Kindern häufig Alternativ los an ihr Kleinkind oder Baby gebunden. Ich finde es sollte nicht nur Eltern Rechte, inbesondere Väterrechte geben, sondern auch Pflichten. Um die Pflichten drücken sich leider viele Väter, welche ihre Familie verlassen haben. Da kann nicht alle Schuld auf die Frau geschoben werden, wenn sie on-off Verhältnisse zu den Kindern nicht toleriert und dann mauert.
( Ich schreibe aus D., die juristischen Inhalte heißen in Ö. also anders, aber ich ließ mir sagen, daß die Inhalte selbst gar nicht so sehr unterschiedlich sind )
„Moin @jo61,
eigentlich ist Dein Kommentar typisch genug, daß der am Thema interessierte Leser ihn leicht selbst überblicken kann.
Ich vermute, daß Du entweder selbst betroffene Mutter bist, oder zumindest stark von der „Mütterlobbyideologie“ ( in welcher Verbreitungsform auch immer ) beeinflusst.
Es geht mir v.dh. darum, gerade diese typischen Muster und dazugehörige „Missverständnisse“ einmal en Detail aufzuzeigen.
Dazu zerlege ich mal Satz für Satz.
( Wieso habe ich auf dieser Seite kein Kontextmenü, kann also nix kopieren? Egal, ich schreib’s ab … )
„Herje, ich habe den Eindruck, bei diesem Thema wird immer wieder an den Ursachen vorbeidiskutiert.“
Das ist richtig, Dein Kommentar ist ein nahezu perfektes Beispiel dafür.
„Fakt ist doch, daß es nicht immer un um jeden Preis sinnvoll ist zwanghaft, und weil es so sein muß einen Kontakt mit dem Vater zu erzwingen.“
Sicher, das ist ein Faktum, aber was besagt das, in Bezug auf den Artikel?
Eigentlich nichts, denn der Artikel dreht sich um die Folgen der Vaterentbehrung für das Kind im allgemeinen Kontext.
Und Du hängst Deinen Kommentar an einem selten zu beobachtenden Unterpunkt auf, der eben gerade nicht generalisierbar ist.
Es gab, soweit mir bekannt, bis jetzt einen Fall ( in D. ), bei dem dieser Unteraspekt überhaupt öffentlich Wirkung zeigte.
Wobei der noch unter das alte FGG fiel, auf die Situation nach Sept 2009 ( Einführung des FamFG, Umstellung von Zwangsmitteln auf Ordnungsmittel ) somit kaum noch zutreffen kann.
Und dazu hat das BVerfG zu Recht folgendes sinngemäß gesagt:
Wenn der durch Zwangsmittel forcierte Umgang ganz direkt und konkret zeigt, daß dieser Umgang unmittelbar den besten Interessen des Kindes widerspricht, ist die Bestrafung von Vater und Kind, durch eben diesen Umgang und die Restriktionen dazu, nicht sinnvoll.
In allen anderen Fällen allerdings schon!
Hinzu kommt die neue Situation seit Umstieg auf Ordnungsmittel, also die Abkehr von unmittelbarem Zwang.
Genau diese beiden entscheidenden Aspekte berücksichtigst Du nicht, was übrigens typisch für die Vertreter oben erwähnter Gruppen ist.
„Es sind auch nicht immer die bösen Frauen, die bei Streitigkeiten den Kontakt zu den Vätern unterbinden, sondern ganz oft die Väter selbst, welche sich nicht in ihre Vater Rolle einfinden können oder wollen“
Darum geht es zwar im Artikel überhaupt nicht ( sondern eben um die Wirkungen der Vaterentbehrung für das Kind ), aber Du brauchst diesen Satz vermutlich, um die Pauschalisierung Deiner Botschaft zu verstärken und so zu suggerieren, daß der Artikel einseitig gegen Frauen gerichtet wäre.
Dazu vermischt Du munter mehrere Punkte, die den Zusammenhang verzerren.
Zunächst mal geht es im Artikel um die Vaterentbehrung und der Autor erklärt unzweifelhaft, daß Mütter genau so betroffen sein können ( und das tatsächlich auch sind ), daß hier aber – aufgrund der Tatsache, daß in rund neun von zehn Fällen Väter die ausgegrenzten Elternteile stellen – pauschal und ausdrücklich ohne Vollständigkeitsunterstellung – die Vaterentbehrung logischerweise das zu bearbeitende Hauptbeispiel stellt. Dazu äußerst Du Dich im ganzen Kommentar aber gar nicht, was ebenfalls recht typisch ist.
Hinzu kommt, daß der Artikel überhaupt nicht mit der Schuldfrage befasst ist, die Dir die wichtigste zu sein scheint.
Nebenbei wird der Satz schon im ersten Nebensatz unscharf, denn warum sollte eine Mutter den Kontakt zu Vater unterbinden, nur weil sie „Streitigkeiten“ hatte? Ich setze mal voraus, daß Du einfach von gegenseitigen Unstimmigkeiten im Trennungsstreit um das Kind ausgehst, was schon eine starke Vereinfachung ist.
Das „sondern“ danach soll einen Zusammenhang herstellen, der so nicht gegeben ist, da Du im dritten Nebensatz das Thema noch weiter ( auf Dein bevorzugtes Spezialgebiet ) reduzierst. Das „ganz oft“ soll die Relation der Argumente weiter in die von Dir bevorzugte Richtung verschieben ( von „nicht immer“ zu „ganz oft“ in einem Sprung, mitten im Satz ).
Wie oben bereits erläutert, ist das, was Du da anführst, eben nicht „ganz oft“ der Fall, sondern eher die Ausnahme, welche die Regel zwar nicht direkt bestätigt, sie aber auch keineswegs widerlegen kann. Typisch ist es jedenfalls nicht und im Bezug auf den Artikel von keinerlei Relevanz ( eben das versuchtest Du ja offenbar mit dem Satz zu unterstellen ).
Sicher gibt es Elternteile ( beiderlei Geschlechts ), die Probleme mit ihrer Elternrolle haben. Das ist normal, eine gewisse Bandbreite – auch an ungewöhnlichen Konstellationen – gibt es immer.
Von einer außergewöhnlichen Konzentration eltern-kind-beziehungsunfähiger ( oder – unwilliger ) Väter ist mir nichts bekannt, außer in emotional oder ideologisch überformten Texten einiger Mutterkultler ( bspw. Anita Heiliger, oder Christine Bergmann, um mal zwei relativ bekannte Beispiele zu nennen, die leicht erkennbar wirren Unsinn zur Weisheit letzten Schluss erklären – in Ö. fällt mir gerade nur eine ein, die ähnlich wirren Schwachfug ablässt, sie wird „Hei-Ho“ genannt und hatte einen ziemlich hohen Posten, soweit ich weiß ). Forschung und Lehre scheinen da bis heute jedenfalls keinen signifikanten Unterschied zwischen den Geschlechtern entdeckt zu haben.
Der nächste Satz ist gleich noch so eine Pirouette am Thema vorbei:
„Wer weiß wie intensiv Frauen die Mutterrolle überhaupt annehmen würden, wäre da nicht diese Hormonverpestung bei, nach und während der Geburt, des Stillens u.s.w..“
Themenbezug? Höchstens unterschwelliger, suggestiver Natur.
Allerdings legt der Satz nahe, daß Du einerseits den Botenstoffwechsel während und nach der Schwangerschaft ( so interpretiere ich die Aufzählung jedenfalls ) als negativ konnotierst. Das ist interessant, da einerseits ebenfalls relativ typisch, besonders wenn diese Position im nächsten Zusammenhang wieder negiert wird, was bei Mutterkultlern recht häufig vorkommt, nämlich wenn es um emotionale Bindungen geht, da wird dieser Hormoncocktail dann als „göttliches Wunder nur für Frauen“ verherrlicht. Darauf verzichtest Du zwar, durch umschwenken auf eine pseudojuristische Ebene, aber eine ernstzunehmende Distanzierung ist das nicht. Diese Leerstelle ist wiederum für feministisch beeinflusste Geschlechterkrieger im Kindschaftsstreit relativ typisch. Und der nächste Satz verstärkt diesen Eindruck noch ( durch einen Strohmann ):
„Heut zu tage kann man alles und muß theoretisch nichts“.
Ein doppeltes Strohpüppchen sogar.
Zunächst unterstellt es einen nicht weiter spezifizierten Umstand, der schon v.dh. weder falsifizierbar noch zu bestätigen ist. ( Irgendwas mit Kindschaftsrecht vielleicht, aber was wird im Nebel gelassen )
„Man“ ist in dem Fall eindeutig männlich konnotiert und soll zum Ausdruck bringen, daß „frau“ ganz anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt ( vermutlich exakt umgekehrten, stimmt ’s? ).
Dummerweise sind beide Strohmänner radikale Mogelpackungen.
An den Rechten und Pflichten von Eltern hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts sonderlich erwähnenswertes geändert ( zumindest ist mir nichts dazu bekannt. Das letzte war die Einsicht, daß das Recht der Väter, ihrer Pflicht nachkommen zu dürfen, als solches offiziell zu Kenntnis genommen, aber bis heute nicht in die durchschnittliche Rechtsprechung übertragen wurde ).
Und Männer haben ganz klar weniger Rechte und mehr Pflichten als Frauen, erstens ganz allgemein und zweitens im kindschaftsrechtlichen Bezug. Dazu reicht es, einmal nur den Art. 6 ( 4 ) GG anzuschauen und vielleicht noch eine Statistik über das Vollstreckungsverhalten der zuständigen Institutionen geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselt zu betrachten, um beide Enden der möglichen Bandbreite zu erfassen.
( Hinweis an googlefaule:
Hier der Artikel 6 Grundgesetz:
https://dejure.org/gesetze/GG/6.html
Dieses „Recht“ ( immerhin ein Gesetz mit Verfassungscharakter ) steht weder dem Kind, noch dem Vater, noch der ganzen Kernfamilie zu, sondern ausdrücklich und ausschließlich der Mutter )
Die „Statistik der Nichtzahler“ zeigt eindeutig, daß prozentual hochsignifikant mehr Mütter den Barunterhalt verweigern und, daß sie dafür kaum bis gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
V. dh. müsste es eigentlich “ … kann frau alles, mann aber nicht so leicht …“ heißen. Noch deutlicher würde es, wenn man das Verhalten der Exekutive bei widerrechtlichem Kindesentzug ( nach §235 StGB ) als Maßstab heranzieht. Bei einem Vater, der das Kind entführt hat, fliegt ein Sonderkommando ein und benutzt ausgiebig Gewalt, Tränengas und Handschellen. Bei einer Mutter werden Ermittlungen ganz verweigert, Vollstreckungen ebenso, ihre Adresse ( und damit üblicherweise der Ort der Gefangenschaft des Kindes ) geheimgehalten, durch Frauenhäusler, Jugendämter, sonstige Institutionen aggressiv ( bis in die offene Illegalität ) geschützt, niemand nimmt ihr das Kind weg, u.s.w..
Kurz: Sie ist nahezu sakrosankt, hat mehr Rechte als selbst das mütterfreundliche Gesetz vorsieht, während er ( bei exakt gleichem Tatbestand, wohlgemerkt ) als Verbrecher gilt und auch so behandelt wird, ganz unabhängig von den Folgen für das Kind.
Warum gerade Mutterkultler und Feministen diese beiden, eigentlich recht primitiven, da leicht falsifizierbaren, Strohpuppen mechanisch repetieren, kann hier dahingestellt bleiben ( vermutlich um ein paar moralinsaure Emotionen beim Leser zu triggern, was aber, außer ggü. Angehörigen der eigenen Bezugsgruppe, eher erfolglos sein dürfte, da zu offensichtlich argumentfrei ). Aber sie passen natürlich gut zu den Prämissen „das Kind gehört der Mutter“ ( Mutterkultler ) und „Väter=Täter“, resp. in die sonstige Polarisierungsebene der Feministen ( vgl.a. „Rape Culture“, „Patriarchat“, „Frau gut und unterdrückt, Mann schlecht und Unterdrücker“ etc.pp. ).
„Dies führt leider bei vielen Vätern oft dazu, dass sie on-off-Beziehungen zu ihren Kindern pflegen.“
Der erste Satzteil zeigt schon die Absicht. „Leider“ und „oft“ in selbstwidersprüchlicher Verstärkung. Weder tut Dir das leid ( im Gegenteil scheinst Du es als „Argument“ eher zu begrüßen, obwohl es keine Substanz bieten kann, da ohne Vergleichsgruppe, oder sonstigen einzubeziehenden Kontext ). Noch ist dem „oft“ der Fall, sondern eher gar nicht, denn „Dies“ ( also, daß es zwar Rechte und Pflichten der Eltern gibt, diese aber geschlechtsspezifisch verzerrt angewendet werden ) führt nicht automatisch zu einer Beziehungsstörung speziell bei Vätern.
Sicher macht diese Schräglage ( wohlgemerkt: zugunsten der Mütter ) Beziehungsstörungen beider Eltern wahrscheinlicher, aber bestimmt nicht in Form einer „schuldhaften Vernachlässigung“ durch die Väter, schon gar nicht als vermeintlich einzige relevante Auswirkung.
Wie oben schon dargelegt, sind nunmal Mütter eindeutig rechtlich bevorzugt, während Vätern deutlich mehr Pflichten angehängt werden.
Logisch, daß einige Mütter diese Vorteile, die weit über die rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen, auch ausgiebig nutzen, besonders wenn sie positiv dazu „beraten“ wurden und Gerichte sowie sonstige Behörden und Privatdienstleister sie bis in die Illegalität hinein dabei unterstützen.
Und mal ehrlich, daß ein Vater, der sein Kind alle paar Woche mal für ein paar Stunden „besuchen“ darf, einfach unmöglich vollerziehender Vollzeitpapa sein kann ( das geht bei der Frequenz und Qualität nunmal nicht ), insofern also eine „on-off-Beziehung“ zu führen gezwungen ist, braucht wohl kaum näher erläutert zu werden, oder?
„Mütter sind oft bei kleinen Kindern häufig Alternativ los an ihr Kleinkind oder Baby gebunden.“
Soll unterstellen, Mütter hätten die Pflichten, Väter die Rechte ( nämlich hier: keine Bindung aufbauen zu müssen ).
Ich denke, der Hormoncocktail ist hier weniger gemeint, sondern eher die Alltagspraxis, evtl. auch der rechtliche Bezug.
Und genau die wird dabei größtenteils einfach verschwiegen. Zunächst sollte es für eine Mutter heutzutage leichter sein, ein Kind loszuwerden, als für einen Vater. Der wird z.B. eine Zahlungsverpflichtung nicht so leicht los, die Mutter schon ( s.o. Vollstreckungsverhalten der zuständigen Institutionen ).
Auch an der Babyklappe wird ein Vater eher verhaftet, als liebenswert und tolerant behandelt, wenn er dort ein Kind abgeben will.
Und bei Freigabe zur Adoption läuft es sicherlich relativ ähnlich, er müßte erstmal seine Berechtigung UND das Einverständnis der Mutter nachweisen. Sie bräuchte vermutlich lediglich ihren Personalausweis vorlegen und es würde nicht mal nach einem Vater gefragt.
Und in Punkto Bindung ( insofern also doch – zumindest z.T.- der Hormoncocktail, nur eben nicht geschlechtsspezifisch unterschieden ) ist von erheblichen Unterschieden im Empfinden, wie auch Verhalten von Eltern m.E. nichts bekannt, was eine solche Aussage stützen würde.
W.h.: Sicherlich sind einzelne Aspekte des Bindungsverhaltens und -empfindens durchaus unterschiedlich erfassbar, von einer klar unterscheidbaren Gesamtqualität ( oder gar -quantität ) kann aber keine Rede sein. ( Man munkelt, daß Mütter möglicherweise im Durchschnitt ein leichtes Bindungsübergewicht während der Schwangerschaft und der Stillphase haben, aber über Quantität und Qualität dieses „möglichen Übergewichts“, besonders unter Beachtung der individuellen Unterschiede, ist mir nichts bekannt. Ansonsten gilt: Mutter und Vater lieben das Kind i.d.R. von Zeugung an, es gibt zwar Unterschiede, aber keine, die eine asymmetrische Gewichtung erfordern würden )
Noch einfacher gesagt: Mütter und Väter lieben ihre Kinder i.d.R. ( die Kinder ihre Eltern auch ), die implizite Unterstellung „Mütter gehören dem Kind, Väter nicht“, ist also unsinnig.
Es gibt Mütter, die ihr Kind vielleicht etwas mehr zu lieben scheinen, als der Vater und umgekehrt. Innerhalb der Bandbreite der normalen individuellen Unterschiede, also nicht geschlechtsspezifisch von Relevanz.
Rein rechtlich gibt es gar keinen Unterschied in Punkto Bindung, die Unterhaltspflicht und das zuvörderste Recht, dieser nachzukommen, gilt für beide Eltern gleich, zumindest ab Grundgesetz aufwärts.
( Hinweis an unbedarfte Mitleser:
Die Unterhaltspflicht ist NICHT die Barunterhaltspflicht, welche lediglich [ noch dazu ziemlich wackelig ] daraus abgeleitet wird!
Unterhalt umfasst die gesamte Sorge ( Obsorge ) für das Kind, also: Beherbergung, Ernährung, Bekleidung, Anleitung, Förderung und Begrenzung des Kindes.
Der Barunterhalt ist ein rein finanzielles Surrogat, das – wie gesagt, aus rein rechtlicher Sicht – die kostenintensiven Bestandteile des Unterhalts notdürftig ersetzen soll, wenn der jeweilige Elternteil – aus konkreten Gründen – den Unterhalt nicht leisten kann, oder will.
Kurz das Kuriosum daran angerissen: Wer Unterhalt leisten kann und sich nicht – in durch Ordnungsmittel nicht mehr sanktionierbarem Maße – dessen verweigert, kann gar nicht Barunterhaltspflichtig werden – wiederum natürlich rein rechtlich betrachtet. Trotzdem gibt es in D. mindestens hunderttausende Väter, die ihr Kind gern großziehen würden, denen es aber unmöglich gemacht wird und die auch noch die Zeche für diesen Mißbrauch [ der Gesetze, der Rechtsprechung u./o. des Kindes ] bezahlen sollen, obwohl sie sich dem Kind ggü. nichts zuschulden haben kommen lassen. )
„Ich finde, es sollte nicht nur Eltern Rechte, insbesondere Väterrechte geben, sondern auch Pflichten.“
Hier outet sich die Substanzfreiheit Deines Kommentars, jo61.
Auch das ist typisch und möglw. nicht vorgetäuscht ( obwohl das sicherlich auch vorkommt ), sondern tatsächlich Deine Meinung.
Wie oben schon angesprochen, gibt es Elternrechte und -pflichten ( s.o. Art. 6 GG ).
Und Väterrechte gibt es weder im engeren noch im weitesten Sinn ( Mütterrechte schon, allerdings auch nicht so viele, siehe z.B. Art. 6 [ 4 ]GG, §1626aBGB, wesentlicher sind hier die Alltagspraktiken der Rechtsprechung und des institutionellen Wesens; s.o., z.B. Vollstreckungsverhalten der Institutionen u.s.w. ).
Tatsächlich haben Mütter, wie oben dargelegt, deutlich mehr Rechte bez. des Kindes, während Väter mehr Pflichten haben, die auch noch extrem härter sanktioniert werden.
Die Botschaft des Satzes, „Väter dürfen alles, Mütter müssen die Folgen ausbügeln“, ist also schlichtweg unrealistische Propaganda, auf die Du möglw. emotional anspringst, die aber keinen allgemein anwendbaren Hintergrund hat. Zumal sie die oben von Dir selbst angeführte Kritik, “ … an den Ursachen vorbei …“ glatt negiert, da sie dieselben ( Ursachen ) verdrängend ausblendet.
„Um die Pflichten drücken sich leider viele Väter, welche ihre Familie verlassen haben.“
Nun, zunächst bestätigst Du damit die Vermutungen, die ich oben angesprochen habe, also bspw., daß Du nicht die Folgen für das Kind fokussierst, sondern Deine Antipathie ggü. Vätern. Und, daß Du dazu auch gern ein paar Zusammenhänge negierst, die Du durch ideologische Formeln zu ersetzen versuchst ( was nicht klappen kann, da diese schlichtweg von falschen Prämissen ausgehen ). Und, daß Mütter sich weniger gern „drücken“ müßte erstmal mit irgendetwas belegt werden.
Unabhängig von der Themenverfehlung wird hier klar, was Du zur Gesamtbotschaft erhebst. Nämlich, daß Dir die tatsächlichen Zahlenverhältnisse und die Hintergründe wenig bedeuten, ebenso die Folgen für das Kind, sondern, daß Du scheinbar meinst, Mütter hätten ein Recht auf spezielle Rechte, Väter eine Pflicht zu mehr speziellen Pflichten. Einfach so, qua Geschlecht.
Zumal Du einfach in eine weitere Untergruppe springst, die natürlich die Angabe „viele Väter“ noch weiter in den homöopathischen Bereich verschiebt. Nämlich zu den Vätern, die ihre Familie verlassen haben. Selbst wenn es davon „viele“ ( im hier relevanten Maße ) gäbe, wären „viele davon“ immer noch recht wenige der Menge Väter, vermutlich auch der Menge Trennungsväter.
Die meisten suchen möglichst viel Umgang mit den Kindern ( Mütter übrigens auch ), zumindest gibt es – soweit mir bekannt – kein seriöses Werk, das etwas anderes zu erkennen meinen müßte.
Und die Frage, wie viele Väter, resp. Mütter, die Familie verlassen haben, lässt sich ( und das ist wirklich sehr schade ) überhaupt nicht beantworten, schon allein, da das sehr schwierig zu erheben und auch definitionsabhängig ist. Mal ganz davon abgesehen, daß die Forschung dazu bestenfalls ein winziges Rinnsal darstellt, was den Feministen und Mutterkultlern bestens in’s Konzept passt, da sie ansonsten manche pauschale Formel schnell vergessen könnten.
Davon abgesehen ändert das nichts an den Inhalten des Artikels, der gar nicht darauf abhebt, wer denn schuldig ist am Vaterdefizit, sondern dessen Folgen hervorhebt, ohne dabei angebl. rechtliche Asymmetrien zu generieren, die wiederum mit weiteren Asymmetrien ausgeglichen werden sollen.
Ganz unmißverständlich wird die Botschaft dann im letzten Satz:
„Da kann nicht alle Schuld auf die Frau geschoben werden, wenn sie on-off-Verhältnisse zu den Kindern nicht toleriert und dann mauert.“
Wie gesagt, der einzige, der hier die Schuldfrage thematisiert, bist Du selbst, in dem Du sie einer bestimmten, vermeintlich recht großen, Männermenge zuschiebst und dazu Tatsachen ausblendest, oder auf den Kopf stellst. Nicht zuletzt wohl, um die Mütter von ihrer Verantwortung zu entlasten.
Auffällig ist der Logikfehler im letzten Satzteil. Wenn eine Mutter z.B. ein „on-off-Verhältnis“ initiiert, indem sie bspw. nicht mehr als wenige Stunden väterlichen Umgang pro Monat zulässt, somit die Elternschaft des Vaters vollständig blockiert, warum sollte sie dieses Eigenprodukt dann nicht tolerieren? Doch nur, um selbst diesen letzten Eltern-Kind-Kontakt auch noch zu eliminieren.
Denn ansonsten müßte sie den Umgang ja fördern, anders kann man ein „on-off-Verhältnis“ nun mal nicht „heilen“.
Eindeutig wird es durch den Zusatz “ …und dann mauert.“.
Da wird jeder Zweifel, daß Du gegen väterlichen Umgang aktiv anzutreten gedenkst, ausgeräumt. Das Interese des Kindes, an einer Behebung dieses Defizits mißachtest Du dabei. Dadurch wird auch der Zusammenhang zu Deiner Einleitung klar, welche suggeriert, die Mutter würde, selbst wenn sie die ganze Problematik selbst verursacht, quasi unschuldig sein, da sie ja das Kind vor vermeintlichem „Zwang“ schützen müßte ( durch „mauern“ ).
Daß so ( in dieser Konstellation ) der Bock zum Gärtner gemacht wird, blendest Du konsequent aus.
Vereinfacht dargestellt:
Du meinst also scheinbar, es ist besser für das Kind, gar keinen Umgang mit einem Elternteil zu haben, als so wenig ( relativ egal, ob quantitativ oder qualitativ ), daß es darunter leidet. Eine Erhöhung von Umgangsfrequenz und -dauer kommt in diesem Modell nicht vor.
Sicher gibt es Väter ( wie auch Mütter ), die sich sagen, daß es besser ist einen Minimalumgang, der dem Kind effektiv nichts bringt, einfach einzustellen, weil sie meinen, sonst eine Belastung für das Kind zu sein.
Das sagt aber zunächst mal nichts über die Gründe dieses Minimalumgangs aus, denn die müssen sie nicht automatisch ( auch ) verschuldet haben.
Und noch weniger ist es ein Hinweis darauf, daß diese Eltern auch „schlechte Väter“ wären, wenn sie adäquaten Umgang hätten, oder das Kind bei ihnen leben würde, wie es sich ja gehört.
Ich lese in dem Satz eine Machtforderung, nach der Methode ( der Verdeutlichung halber leicht überspitzt ):
Wenn Du schon bis auf unwesentliche Rudimente ausgegrenzt bist ( „on-off-Verhältnis“ ), dann gib doch ganz auf, als gleich wertzuschätzenden Vater werde ich Dich nie akzeptieren.
Fazit:
Ich vermute, es gefällt Dir einfach nicht, daß Du befürchtest, Deine ( oder Deiner Bezugsgruppe ) Macht könnte eingeschränkt werden, wenn Du den Vätern gleiche Rechte und Pflichten zugestehen würdest. Dazu erfindest Du sogar spezielle Väterrechte, die es gar nicht gibt und ( implizit, aber unzweifelhaft ) Mütterpflichten, die es so ( also ohne, daß Väter diese hätten ) auch nicht gibt.
Dazu holst Du sehr weit aus, bis in Bereiche hinein, die bestenfalls gar nichts mit dem Thema zu tun haben, z.T. bis hin zu mystischen Glaubenssätzen von angeblichen Vermeintlichkeiten, was auf starke emotionale Motive hindeutet. Was übrigens nicht heißen soll, daß diese Glaubenssätze nicht recht weit verbreitet sind, nur werden sie dadurch nicht im geringsten richtig.
Hast Du schon mal darüber nachgedacht, daß es besser für das Kind wäre, ihm beide Eltern möglichst umfangreich ( bis hin zur ungefähren Parität ) zu erhalten?
Kannst Du Dir vorstellen, daß es zu signifikant weniger Gewalt an Kindern käme, wenn sie gar nicht erst einen Elternteil verlieren würden, da Eltern sich – auch wenn sie sich ansonsten gar nicht mehr verstehen – innerhalb der familiären Triangulation aktiv wie passiv sozial ergänzen und kontrollieren? ( Das ist übrigens durch einiges an Empirie unzweifelhaft bestätigt, bspw. durch die Aufarbeitung der Cochemer Praxis, oder die Erfahrungen in den fortschrittlicheren Ländern der westlichen Welt, welche dem Elternerhalt den ihm gebührenden Stellenwert einräumen ).
Ich schiesse mal in’s Blaue und behaupte:
Du hast wenig bis gar nichts dafür getan, daß Dein Kind adäquaten Umgang zu seinem Vater ( als gleichwertiger Elternteil ) hat.
Geschweige denn, versucht über gerichtliche Disziplinierungen den Umgang zu deeskalieren.
Eher wohl im Gegenteil, Ihr habt beide wahrscheinlich eher UM, als FÜR das Kind gekämpft.
Und es geht Dir immernoch darum, Sieger sein zu wollen, mehr noch als kompetenter Elternteil.
Wobei ich Dir allerdings anrechne, daß Du über das meiste oben von mir angeführte vermutlich auch keinen ernstzunehmenden Wissensstand hast, da Du wahrscheinlich reichlich einseitig „beraten“ wurdest. Die von Dir verwendeten Formeln sind einfach zu gut als solche bekannt.
( Eine Linksammlung zur weiteren Unterfütterung spare ich mir hier, da sie erstens den Rahmen noch mal erheblich ausdehnen würde und zweitens wenig bringt. Denn wer sich ernsthaft mit dem Thema befassen möchte, kann meine Angaben selbst nachrecherchieren. Auf so ziemlich jeder größeren Väterseite finden sich Startpunkte dazu, die direkt zu Infos führen, die garantiert nicht von angebl. „Frauenhass“ beeinflusst sind.
Ansonsten einfach mal etwas mit Schlagworten [ z.B. twohomes.org, häusliche Gewalt an Kindern, frühkindliche Bindung, Cochemer Praxis u.s.w. ] in der bevorzugten Suchmaschine herumspielen.
Wer das nicht will, der würde sich auch kaum in die Materie einlesen, sondern statt dessen lieber die üblichen rituellen Formeln mancher „Anti-Väter-Circel“ – wie z.B. die oben als solche identifizierten Unterstellungen – nachbeten, das wäre vergebliche Mühe. )“
Genial geschrieben 👍👍👍
Ich wollte selbst auf jo61s Kommentar antworten, da er mir extrem sauer aufgestoßen ist, du hast aber schon alles gesagt, was ich hätte sagen wollen und dabei die Syntax und Semantik so gut durchleutet,dass ich nur sagen kann: Chapeau!
Ich möchte nur noch etwas aus der eigenen Erfahrung hinzufügen:
Meine Exfrau und ich sind nach der Scheidung Elternpaar geblieben. Wir hatten uns über alles geeinigt, aus diesem Grund einen gemeinsamen Scheidungsanwalt. Da meine Exfrau, wie ich, voll berufstätig ist, hatten wir uns darauf geeinigt, dass es keine Form von Barunterhalt geben solle, stattdessen waren unsere drei Kinder Montag und Dienstag fest bei mir, Mittwoch und Donnerstag fest bei ihr, Freitag bis Sonntag im wöchentlichen Wechsel bei mir oder ihr (wobei wir da flexibel waren, was Termine der Kids oder des jeweiligen Expartners anging). Gemeldet waren sie aber bei ihr, da sie nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung blieb. Aus diesem Grund war ich nach der Düsseldorfer Tabelle unterhaltspflichtig. Meine Exfrau durfte den Unterhalt nicht ablehnen, da er den Kindern zusteht. Es ist mein Glück, dass ich damals eine tolle Frau geheiratet hatte, die ich als Person und als Mama meiner Kinder weiterhin sehr schätze. Denn sie hat vorgeschlagen, dass die mir das Geld entweder jeden Monat zurück überweist oder, und das haben wir dann beschlossen, direkt auf die Bausparverträge unserer Kinder einzahlt. Diese Verträge laufen in unser beider Namen, wir hatten zuvor beide monatlich einbezahlt. Ich hätte also rein theoretisch Zugriff auf dieses Geld und bekomme auch die Kontoauszüge, genau wie sie, aber wir vertrauen uns beide und wissen, dass der jeweils andere sich niemals daran bereichern würde.
Diese Regelung war aber nur möglich, weil wir beide uns einig sind, dass das deutsche Recht da nicht gerecht ist.
Gerade auf den Jugendämtern sitzen Frauen, die an Misandrie nicht zu übertreffen sind.
Kinder brauchen beide Eltern und das so oft und umfangreich als möglich, sie brauchen Eltern, die nach einer Trennung in ihren Belangen trotzdem weiterhin an einem Strang ziehen und sich gegenseitig unterstützen. Sicherlich nicht eine Mutter, die die Männerwelt pauschal verteufelt. Die Kinder von jo61 tun mir Leid, sie wachsen zwangsläufig mit einem negativ behafteten Männerbild auf. Sehr schade und sehr traurig.