Die Autoversicherung bzw. die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, ohne den Abschluss darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt werden. Wer damit am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss es bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes anmelden. Doch was gibt es bei der Wahl der Autoversicherung zu beachten? Der folgende Ratgeber liefert die Antwort auf diese Frage.
Autoversicherung – ein Muss
Die Haftpflichtversicherung, niemand kommt an dieser Versicherung vorbei. Ein Fahrzeug, das auf den Straßen unterwegs ist, muss laut Gesetz zumindest haftpflichtversichert sein. Mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung kann der Schutz erweitert werden, doch dies ist freiwillig. Spätestens im Herbst laufen zahlreiche Versicherungsverträge wie auch die meisten Kfz-Policen aus. Dann ist eine gute Zeit, um sich gründlich Gedanken über die Autoversicherung zu machen.
Günstige Autoversicherung auswählen
Wenn du wechseln kannst, solltest du dir die Frage stellen: Zahlst du auch nicht zu viel? Wenn ja, dann kannst du dann den Anbieter wechseln. Dabei musst du aber unbedingt auf den Stichtag achten. Um sich fristgerecht vom bisherigen Versicherungsvertrag zu lösen, sollte der 30. November nicht außer Acht gelassen werden. Die meisten Autoversicherungen laufen bis zum Ende des Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wenn du dann eine günstige Versicherung auswählst, kannst du deine Prämie um einige hundert Euro im Jahr verringern.
Welche Aufgaben hat dabei die Zulassungsstelle?
Zu den wichtigsten Aufgaben, die die Zulassungsstelle hat, gehören das An- und Abmelden der Fahrzeuge. Hierfür musst du die Zulassungsbescheinigungen I und II vorlegen. Bei der Neuanmeldung musst du zudem den Nachweis über die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung erbringen. Bei einer Verschrottung des Fahrzeugs muss die Bestätigung einer Auto-Verwertungsstelle vorliegen. Bevor du die Zulassungsstelle aufsuchst, solltest du alle erforderlichen Unterlagen zur Hand haben:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Beauftragung anderer Personen Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teile I und II (Alter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- beim Zulassen eines Neufahrzeugs EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- TÜV- und AU-Nachweis
- falls vorhanden altes Kennzeichen
- bei einem Oldtimer das Gutachten für die Einstufung dessen
Oftmals übernimmt auch das Autohaus die Anmeldung für ihren Kunden. Frage einfach bei Bedarf nach.
Soll es eine Teil- oder Vollkasko zur Autoversicherung sein?
Die Kaskoversicherung ist dafür da, Schäden am eigenen Fahrzeug zu regulieren. Hierbei wird zwischen der Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Teilkasko reguliert Schäden am Fahrzeug, die durch einen Brand, eine Explosion, einen Diebstahl, Glasbruch, Kurzschluss, Marderbisse, Haarwild und durch höhere Gewalt verursacht wurden. Zusätzlich übernimmt die Vollkaskoversicherung noch die Absicherung von weiteren Schäden, beispielsweise die durch Vandalismus oder Fahrerflucht, aber auch durch einen selbst verschuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Welcher Versicherungsschutz gewählt werden sollte, ist vom Wert und Alter des Fahrzeugs abhängig. Ab einem Alter von vier Jahren sollte laut Meinung von Experten die Voll- in eine Teilkasko umgewandelt werden.
Wann ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert?
Neben Fahrzeugen, die jung und wertvoll sind, können auch Versicherungsnehmer, die viele Jahre lang schadenfrei gefahren sind, darüber nachdenken, in der Vollkaskoversicherung zu bleiben. Die Berechnung der Beiträge erfolgt in der Vollkasko abhängig zur Schadenfreiheitsklasse, während es in der Teilkasko nach festen Beitragssätzen geschieht. Bei einer günstigen Schadenfreiheitsklasse ist es dadurch möglich, dass die Prämie in der Vollkaskoversicherung nicht viel höher ist als in der Teilkasko, dies aber bei umfassenderen Leistungen. Daher solltest du dich schon im Vorfeld informieren, ob sich eine Änderung des Vertrags lohnt. Wenn das Fahrzeug nach einigen Jahren noch einen hohen Zeitwert hat, ist die Vollkasko natürlich auch sinnvoll, denn die Erstattungssummen, die die Versicherung zahlt, hängen entscheidend vom Zeitwert ab.
Wie verhält es sich mit der Selbstbeteiligung in der Autoversicherung?
Selbstbeteiligung bedeutet, dass du dich vertraglich bereit erklärst, dass du im Schadensfall einen bestimmten Teil der Kosten übernimmst. Dies beeinflusst die zu zahlende Versicherungsprämie günstig. Eine Selbstbeteiligung ist für die Teil- und Vollkaskoversicherung möglich. Die Höhe der Selbstbeteiligung kannst du in einem gewissen Umfang selbst bestimmen. Häufig wird in der Teilkaskoversicherung allerdings eine Selbstbeteiligung von 150 und in der Vollkasko 300 Euro angeboten. Wenn du kleinere Schäden aus der eigenen Tasche zahlst, kannst du zudem vermeiden, dass du in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse zurück gestuft wirst.
Wie kannst du in der Autoversicherung Beiträge sparen?
Du kannst einen Rabatt erzielen, wenn du dich verpflichtest, dass das Fahrzeug nach einem Schaden in einer vom Versicherungsunternehmen vorgeschriebenen Werkstatt repariert wird. Dies nennt sich Werkstattbindung. Vor dem Abschluss der Werkstattbindung solltest du jedoch prüfen, wo sich die Partnerwerkstatt befindet. Zudem empfiehlt es sich, die Beiträge jährlich zu zahlen. Dies ist viel günstiger als die monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung.
Fazit
Dies waren die besten Tipps rund um die Autoversicherung. Bei der Zulassung deines Fahrzeugs musst du auf der jeweiligen Zulassungsstelle für das Finanzamt eine Einzugsermächtigung abgeben, damit die Kfz-Steuer vom Konto abgebucht wird.
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